Keine Kontoführungsgebühren bei Bausparkassen

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Bild: sebra/stock.adobe.com
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Keine Kontoführungsgebühren bei Bausparverträgen

Bausparkassen dürfen weder während der Ansparphase noch nach Zuteilung des Bauspardarlehens Entgelte für die Kontoführung verlangen.

(Leitsatz des Bearbeiters)

OLG Celle, Urteil vom 17.11.2021 – 3 U 39/21

(nicht rechtskräftig – Revision beim BGH – XI ZR 551/21)

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Artikel Keine Kontoführungsgebühren bei Bausparkassen
Seite 54 bis 55
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