Mangel an der Mietsache

Potenzielle Gefahr durch Legionellen

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Wenn in einem Mietshaus eine latente, noch gar nicht reale Gesundheitsgefahr durch Legionellen besteht, dann kann das allein eine Mietminderung in Höhe von 10 Prozent rechtfertigen. In einer Trinkwasserversorgungsanlage eines Berliner Mietshauses wurde der technische Maßnahmenwert nach der Trinkwasserverordnung überschritten. Eine Gefährdungsanalyse ergab wegen des Nachweises von Legionellen eine hohe potenzielle Gesundheitsgefahr, die sich allerdings noch nicht konkretisiert hatte. Trotzdem machten Bewohner des Hauses eine Mietminderung geltend.

Das Amtsgericht wies eine entsprechende Klage in erster Instanz ab – mit dem Hinweis, dass eine tatsächliche Gefährdung noch nicht vorliege. Das Landgericht hingegen argumentierte als nächsthöhere Instanz zugunsten der Mieter. Bereits „die sich aus dem Überschreiten des Maßnahmewertes ergebende Besorgnis legionellenbedingter Gesundheitsgefahren durch den Mieter“ reiche aus, um einen Mangel der Mietsache feststellen zu können. Der ungestörte Gebrauch des Objekts sei dadurch beeinträchtigt.

Landgericht Berlin

Urteil vom 17.06.2021

Az.: 67 S 17/21

Redaktion (allg.)

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