Kolumne

2G oder 3G für Versammlungen … wie denn jetzt

Das Corona-Virus hat uns weiterhin fest im Griff. Omikron lässt uns einerseits hoffen und andererseits verzweifeln. Die lange schon aufgeschobenen Eigentümerversammlungen und die daraus resultierenden fehlenden Beschlüsse werden zum Problem.

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 Bild: AdobeStock/ fizkes
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Vor allem für die Eigentümer, die laut und fordernd bei uns Hausverwaltungen die Durchführung durchsetzen wollen. Meist ist ihnen sogar egal, was die aktuelle Lage zulässt oder eben nicht.

Ich als durchführender Verwalter komme da immer mehr in Erklärungsnot, weil meine Kunden einfach nicht begreifen (wollen), dass es einen unauflösbaren Widerspruch zwischen den Hygieneschutzbedingungen und dem Wohnungseigentumsgesetz gibt.

Auf der einen Seite hat es vor Kurzem ein Gerichtsurteil gegeben, dass es eine Eigentümerversammlung unter „2G-Voraussetzungen“ (Ungeimpfte hätten hier keinen Zutritt) nicht geben darf. ETVs dürfen also nur unter 3G-Voraussetzungen durchgeführt werden, damit alle Eigentümer ungeachtet des Impfstatus teilnehmen können.

Auf der anderen Seite gilt aber bei den Hotels und Gastronomen eine strikte „2G-Vorgabe“. Diese dürfen momentan gar keine Veranstaltungen und damit auch keine Eigentümerversammlungen unter 3G-Voraussetzungen zulassen. Und damit stecken wir Hausverwaltungen mittendrin im Dilemma. Wie sollen wir also eine ETV planen, geschweige denn unter diesen Bedingungen durchführen? Hygieneschutzgesetz und WEG-Gesetz widersprechen sich hier.

Einziger Ausweg aus Sicht der Eigentümer: „Dann machen wir die ETV halt in der Waschküche oder bei einem von uns im Wohnzimmer!“ Dass ich dies nicht möchte, zum Schutz meiner Mitarbeiter und zu meinem eigenen Schutz, verstehen meine Kunden nicht. Was ich mir da so anhören oder lesen darf, geht auf keine Kuhhaut. Ich bin sogar schon verklagt worden. Auf Durchführung der Versammlung. Das muss man sich mal vorstellen!

Meine Bitte an die Politik: Schafft eindeutige Vorgaben und Gesetze! Meine Bitte an die Gerichte: Urteilt mit Augenmaß! Meine große Bitte an die Eigentümer: Informiert euch, bevor ihr über uns urteilt! Meine Bitte an meine Mitarbeiter: Lasst Euch nicht entmutigen und bleibt bitte, bitte bei mir! Ohne euch kann ich meinen Job nicht machen.

Mein Tipp an WEG-Verwalter: Online-Seminar der IVV "Hybride Eigentümerversammlungen rechtskonform durchführen" unbedingt besuchen. Da wird Ihnen geholfen! Am 24.3.22, 14 -15:30 Uhr. Mehr Infos und Anmeldung

Kündigt der Mieter das Gewerbemietverhältnis, bittet er oft um Bestätigung der Kündigung. Die Kündigungsbestätigung ist im Interesse beider Vertragsparteien, also auch des Vermieters. Das Beendigungsdatum wird dann noch einmal ausdrücklich genannt. Dieses Muster...

Michael Friedrich

Michael Friedrich
Hausverwalter, Autor, Der Verwalter-Berater

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Artikel 2G oder 3G für Versammlungen … wie denn jetzt
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