05. März 2010, 10:16 Uhr
Hat ein Sozialamt über Jahre die Miethöhe eines Sozialhilfeempfängers als angemessen anerkannt und die Miete übernommen, so kann das Amt den Zuschuss nicht deshalb kürzen, weil bei Vergleichen mit anderen Hilfeempfängern festgestellt wurde, dass die Wohnung verhältnismäßig teuer ist.
Redaktion (allg.)
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Artikel Mietzuschuss vom Sozialamt
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