22. Dezember 2009, 08:46 Uhr
Wurden Größe und Wert der Sondereigentumseinheit durch eine Baumaßnahme wesentlich verändert, so kann gemäß Treu und Glauben eine Veränderung der Miteigentumsanteile geboten sein. Ein Anspruch auf Anpassung besteht jedoch nicht, wenn bereits in der Teilungserklärung die entsprechende Baumaßnahme vorgesehen ist.
Redaktion (allg.)
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Artikel Miteigentumsanteile
1.12.2023
GEG und WEG passen nicht formschlüssig zusammen










