19. November 2009, 13:29 Uhr
Mobilfunk verursacht elektromagnetische Strahlung. Deshalb verlangte ein Mieter die Entfernung einer Mobilfunkanlage auf dem Dach. Er machte zudem eine Mietminderung in Höhe von 20 Prozent geltend. Die Richter lehnten ab. Der Mieter könne keine Maßnahmen verlangen, die das Eindringen von elektromagnetischer Strahlung verhindern, sofern die Strahlung die in den geltenden Normen festgelegten Grenzwerte nicht übersteigt.
Redaktion (allg.)
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Artikel Mobilfunkanlage
26.10.2023
CO2-frei, enttechnisiert, energieautark










