Möbel zurück
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11. November 2009, 08:53 Uhr
Ein Vermieter hat am Ende des Mietverhältnisses ein Pfandrecht am Mobiliar des Mieters, wenn er noch Forderungen gegen den Mieter geltend macht. Hat der Mieter die Möbel bereits außer Haus gebracht, so ist er zur Rückgabe verpflichtet, bis die finanziellen Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und dem Vermieter geklärt sind. Der Vermieter kann die Rückgabe per einstweiliger Verfügung veranlassen. Innerhalb eines Monats muss seine Forderung spezifiziert vorgetragen sein, danach erlischt das Pfandrecht.
Redaktion (allg.)
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