23. November 2009, 09:52 Uhr
Nachbarn verwirken ihr Recht, gegen die Hundehaltung auf einem angrenzenden Grundstück vorzugehen, wenn sie diese jahrelang (in diesem Fall 5 Jahre) hingenommen haben. Der Hundehalter darf nach einem derart langen Zeitraum darauf vertrauen, dass sich der Nachbar mit der Hundehaltung abgefunden hat.
Redaktion (allg.)
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