Neuvermietung

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Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
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Der Vermieter einer Gaststätte, der dem Mieter wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt hat, muss nicht "jeden vorgeschlagenen Interessenten" als Nachmieter akzeptieren, wenn er nicht davon überzeugt ist, dass dieser fachlich geeignet ist, das Restaurant zu führen. (Hier dauerte die Neuvermietung 21 Monate, für die der ausgezogene Mieter aufzukommen hat.)

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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