16. November 2009, 11:51 Uhr
Eine Hausratversicherung lohnt sich auch aus steuerlichen Gründen. Muss nämlich ein Wohnungsbesitzer wegen eines Rohrbruchs seinen Hausstand neu anschaffen, kann er dies grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung vom Einkommen absetzen. Das Gericht entschied jedoch, dass er mit einer Hausratversicherung die über die Deckungssumme hinausgehenden Kosten geltend machen könne.
Redaktion (allg.)
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Artikel Ohne Hausratversicherung kein Steuersparen










