05. März 2010, 11:43 Uhr
Mieter haben kein generelles Recht auf Anbringung einer Parabolantenne, um Fernseh- und Rundfunkprogramme empfangen zu können. Mieter, die von ihrem Vermieter die Genehmigung zur Installation einer Parabolantenne verlangen, können sich auch nicht auf das Europäische Gemeinschaftsrecht berufen.
Redaktion (allg.)
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