Parabolantenne

1167
Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com

Mieter haben kein generelles Recht auf Anbringung einer Parabolantenne, um Fernseh- und Rundfunkprogramme empfangen zu können. Mieter, die von ihrem Vermieter die Genehmigung zur Installation einer Parabolantenne verlangen, können sich auch nicht auf das Europäische Gemeinschaftsrecht berufen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Parabolantenne
8.11.2023
Balkonkraftwerk gilt ab 2024 als privilegierte Maßnahme
Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte gilt ab 1. Januar 2024 als privilegierte bauliche Veränderung. Die entsprechende Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes befindet sich aktuell auf der...
6.11.2023
Balkonsolaranlagen im Miet- und WEG-Recht
Mit Stecker-Solaranlagen können Mieter und selbstnutzende Wohnungseigentümer einen Teil ihres Strombedarfs klimafreundlich selbst erzeugen. Ende 2022 waren in Deutschland 61.397 solcher PV-Module...
29.1.2025
Digitale Erfassung von Verbrauchsdaten
Seit Jahresbeginn gilt die gesetzliche Pflicht zur Installation sogenannter intelligente Messsysteme (iMSys). Wie profitieren Mieter, Vermieter und das Klima?
1.12.2023
Balkonkraftwerk gilt ab 2024 als privilegierte Maßnahme
Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte gilt ab 1. Januar 2024 als privilegierte bauliche Veränderung. Die entsprechende Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes befindet sich aktuell auf der...
21.10.2024
Büroorganisation
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 sind Unternehmen im B2B-Sektor verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Hiervon gibt es Ausnahmen, es gibt Anforderungen an Immobilienverwalter und es gibt Fristen...
5.12.2024
IW.2050 nimmt Bauteil-Datenbanken unter die Lupe
Produktpässe, Zirkularitätsindizes und Bauteil-Datenbanken – Teil 3 unserer Serie widmet sich den Tools und Plattformen rund um Baumaterialien im Recycling und Re-use-Prozess. Dabei geht es um...