09. November 2009, 15:53 Uhr
Nachbarn müssen zum Wohl der Allgemeinheit manchmal mit Einschränkungen ihres Persönlichkeitsrechts leben. Das Gericht entschied, dass eine Frau die ständige Präsenz von Polizei vor ihrem Haus dulden muss. Sie hatte geklagt, weil ihr Nachbar von der Polizei rund um die Uhr geschützt wurde. Dies war notwendig, weil er als Staatsanwalt von der Mafia (gegen die er ermittelte) mit Mord bedroht worden war. Die Richter entschieden, die Arbeit des Staatsanwaltes komme der Allgemeinheit zugute. Ein Umzug sei ihm daher nicht zuzumuten. Dieser wäre im Übrigen ohnehin nur eine Verlagerung des Problems.
Redaktion (allg.)
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Artikel Personenschutz
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