Aus dem Tatbestand
Es handelte sich um stark renovierungsbedürftige Räume, für die der Mieter monatlich nur eine Grundmiete in Höhe von 85 Euro bezahlen musste. Es war ihm zwar noch erlaubt, sich dort zu waschen und im Winter auch zu übernachten. Allerdings entwickelte sich daraus ein dauerhaftes Wohnen in dem Objekt, was der Eigentümer beanstandete, abmahnte und später als Grund für eine fristlose Kündigung anführte.
Aus den Entscheidungsgründen
Schließlich war der Vermieter mit seiner Räumungsklage vor Gericht erfolgreich. An ein ständiges Bewohnen der Räume sei zu keiner Zeit gedacht gewesen, es handle sich um einen klaren Vertragsverstoß.
Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern
Gericht: Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen: 407 C 111/16
Urteil vom: 28.03.2017
Redaktion (allg.)

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