19. November 2009, 13:42 Uhr
Die Mieter, die trotz eines Mangels der Mietwohnung die Miete in voller Höhe vorbehaltlos über einen längeren Zeitraum weiter bezahlt haben, verlieren ihr Minderungsrecht. Dasselbe muss aber umgekehrt auch für die Vermieter gelten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes muss sich auch der Mieter darauf verlassen können, dass der Vermieter, der eine Minderung über einen längeren Zeitraum klaglos hinnimmt, die vertraglich vereinbarte Miete nicht rückwirkend verlangen wird.
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