05. März 2010, 09:55 Uhr
Büro-Mieter dürfen Stühle mit Rollen benutzen, auch dann, wenn sie damit Rillen von mehr als drei Millimetern Tiefe ins Parkett fahren. Das Rollen stehe dem vertraglich vereinbarten Zweck nicht entgegen. Es wäre Sache des Vermieters gewesen, Vorkehrungen gegen Schäden durch die vertragsgemäße Nutzung zu treffen. Wenn er vermeiden wollte, dass der Mieter rollt, hätte er das durch eine entsprechende Regelung in den Mietvertrag aufnehmen müssen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Rillen im Parkett
26.7.2024
Testamentarische Aufteilung von Immobilienvermögen










