Rückzahlungen
1167
11. November 2009, 11:26 Uhr
Der Mieter kann nach beendetem Mietverhältnis die Rückzahlung sämtlicher Betriebskostenvorschüsse verlangen, die der Vermieter noch nicht abgerechnet hat, wenn weder Abrechnungen für vergangene Zeiträume erfolgt sind noch solche für die anderen Wohnungen in demselben Haus vorliegen.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Rückzahlungen
2.10.2025
Effizient heizen, Kosten senken, Klima schützen









