Rückzahlungen

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Der Mieter kann nach beendetem Mietverhältnis die Rückzahlung sämtlicher Betriebskostenvorschüsse verlangen, die der Vermieter noch nicht abgerechnet hat, wenn weder Abrechnungen für vergangene Zeiträume erfolgt sind noch solche für die anderen Wohnungen in demselben Haus vorliegen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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