Behaupten Mieter eine erhebliche Belastung ihrer Wohnung mit krebserregenden Stoffen, verhalten sie sich widersprüchlich, wenn sie, statt die Wohnung fristlos mit ihrem Kleinkind zu verlassen, nur eine Mietminderung vornehmen.
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Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
20. November 2009, 13:22 Uhr
Gericht: LG FRANKFURT/M. Aktenzeichen: - 2-11 S 501/99
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