Schloss ausgewechselt

1167
Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com

Vermieter dürfen während des laufenden Mietverhältnisses nicht das Türschloss des Mieters austauschen. Auch nicht, um ihr Pfandrecht durchzusetzen. Hält der Anwalt des Vermieters diesen nicht davon ab, haftet er für die gesamte verlorene Miete, wenn das Mietverhältnis daraufhin fristlos gekündigt wird.Außerdem: Entzieht der Vermieter durch Austausch des Türschlosses dem Mieter gegen dessen Willen seinen Besitz, handelt er rechtswidrig und macht sich schadenersatzpflichtig.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Schloss ausgewechselt
1.6.2026
1. Ein Vermieter begeht verbotene Eigenmacht, wenn er ohne Räumungstitel die Mieter aus der Mietwohnung rausdrängt oder das Türschloss auswechselt. Dies gilt auch dann, wenn er einen...
1.12.2023
Einbruchhemmende Komponenten für Fenster und Türen
Die Widerstandsfähigkeit von Fenstern und Türen gegen Einbrecher lässt sich mit diversen technischen Komponenten enorm steigern. Wir erklären Technik und Normen.
17.10.2024
Betriebskosten in der Mietverwaltung
Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten zählen alle Nebenkosten, die in keinem Zusammenhang mit den Mieter:innen der Immobilie stehen. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für die Instandhaltung der...
4.3.2024
Streit bei Auszug
Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses sind nicht gerade selten. Bekanntlich verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen...
18.8.2026
1. Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des...
14.3.2024
Steuern sparen
Mit der vermietung einer Immobilie an Angehörige können die Vermietenden Steuern sparen. Aber Achtung: Die Miete sollte nicht zu niedrig angesetzt werden. Um im vollen Umfang Ausgaben für das...