11. März 2010, 11:49 Uhr
Wenn der Mieter die Wohnung selbst renoviert, muss der Vermieter keine "Hobbyqualität" hinnehmen. Ist die Pfuscharbeit detailliert zu benennen, kann der Mieter zu Schadenersatz - hier 20.000 DM - verurteilt werden.Tipp: Die detaillierten Beschreibungen der Mängel sollten in jedes Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug des Mieters gehören. Pauschale Formulierungen wie "Räume schlecht renoviert" gelten vor Gericht als unsubstantiierter Vortrag und werden nicht akzeptiert.
Redaktion (allg.)
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Artikel Schönheitsreparaturen fachgerecht?









