03. November 2009, 15:36 Uhr
Das Gericht gab einem Hauseigentümer Recht, der gegen die jährliche Kehrpflicht des Schornsteins geklagt hatte. Der Mann hatte eine moderne Gasheizung in seinem Haus installieren lassen. Die Anlage verbrennt das Gas nahezu rückstandsfrei. Das Gericht entschied, eine Reinigung ist nur bei tatsächlicher Verschmutzung gerechtfertigt, ansonsten ist die Feuersicherheit bei modernen Gasheizungen auch durch regelmäßige Kontrolle ausreichend gewährleistet.
Redaktion (allg.)
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Artikel Schornsteinfeger
22.10.2024
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