Schriftform

1167
Bild: Paul/stock.adobe.com
Bild: Paul/stock.adobe.com

Ein langfristiger Mietvertrag ist auch dann formell "schriftlich" abgeschlossen (hier: geändert) worden, wenn der Mieter dem Vermieter einen Brief schreibt, in dem er die vorangegangenen mündlichen Vereinbarungen aufgelistet hat und das Schreiben vom Vermieter ebenfalls unterschrieben wurde. Der Mieter kann später keine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses wegen "fehlender Schriftform" durchsetzen, weil es kein "Vertrag" gewesen sei.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Schriftform
25.2.2025
Vom Schriftform- zum Textformerfordernis
Der 1. Januar 2025 hat das deutsche Mietrecht grundlegend verändert. Mit der Einführung des § 578 Abs. 1 S. 2 BGB wurde die starre Schriftform für langfristige gewerbliche Mietverträge durch das...
1.12.2023
Erneuerte Mehrgenerationen-Siedlung
Im Kölner Norden sind mit den „Ossendorfer Gartenhöfen“ 435 moderne und bezahlbare Wohnungen für Familien, Alleinstehende und Senioren entstanden sowie eine Wohngemeinschaft für demenziell Erkrankte.
26.2.2025
WEG-Jahresabrechnung
Durch das WEMoG hat der Gesetzgeber in § 16 Abs. 2. S. 2 WEG den Wohnungseigentümern weitreichende Kompetenzen eingeräumt, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten vom gesetzlichen...
11.11.2024
Unwirksame Kündigung
Möchten Sie als Vermieter:in eine Wohnung umfangreich modernisieren lassen, müssen Sie genau darauf achten, wie Sie eine Duldungspflicht gestalten. Wenn der Mietende die Maßnahmen duldet, dürfen Sie...
4.6.2024
Akteneinsicht in der WEG
Wohnungseigentumsverwalter sehen sich nicht selten unterschiedlichen Interessen der Eigentümer ausgesetzt. Mitunter opponieren einzelne Wohnungseigentümer gegen die Mehrheit. Auch wenn die Begehren...
23.7.2024
Gesetz gegen Schrottimmobilien erhält breite Unterstützung
Mit Schrottimmobilien wird in Deutschland zum Teil ein dubioses Spiel betrieben. Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht von einer „Schrottimmobilien-Mafia“, die ganze Stadtteile in die soziale...