09. November 2009, 16:21 Uhr
Hat ein Mieter sein Sparbuch als Kaution an den Vermieter verpfändet, so hat der Wohnungsbesitzer nicht das Recht, auf das Sparbuch zuzugreifen, wenn er meint - nach Ende des Mietverhältnisses - Schadenersatzansprüche wegen Beschädigungen in der Wohnung gegen den Mieter geltend machen zu können. Zunächst muss sicher gestellt sein, dass der Anspruch tatsächlich besteht. Ist das Sparbuch nicht als Sicherheit abgetreten worden, so muss der Streitfall erst geklärt werden.
Redaktion (allg.)
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Artikel Sparbuch verpfändet
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Schäden durch Internet-Kriminalität










