04. Dezember 2009, 12:59 Uhr
Wer seinen Mietvertrag auflösen will, muss einen Kündigungstermin angeben. Das Gericht hat eine außerordentliche Kündigung von Geschäftsräumen für unwirksam erklärt, weil der Mieter den Zeitpunkt seines Auszugs vom Mieten neuer Räume abhängig machen wollte. Die Unsicherheit, wann der Vertrag auslaufe, könne dem Vermieter nicht zugemutet werden. In dem Fall hatte der Mieter die Kündigung ausgesprochen, nachdem das Gewerbeaufsichtsamt die Räumlichkeiten beanstandet und der Vermieter keine Abhilfe geschaffen hatte.
Redaktion (allg.)
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Artikel Kündigungstermin bei Gewerbemietvertrag angeben
6.11.2023
Jahresbilanz Contracting-Dienstleister










