09. November 2009, 14:59 Uhr
Ist im Mietvertrag geregelt, dass keine Tiere in der Wohnung gehalten werden dürfen, sind auch regelmäßige Hundebesuche untersagt. Das Gericht entschied, dass Mieter auch keine Hunde von Bekannten zwei- bis dreimal die Woche für mehrere Stunden bei sich aufnehmen dürfen. Es drohe nämlich die Gefahr, dass sonst der Dritte nur vorgeschoben würde und sich tatsächlich der Mieter allein um das Tier kümmere.
Redaktion (allg.)
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