Umlage von Versicherungskosten

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Bild: itchaznong/stock.adobe.com
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Als neu entstandene Betriebskosten sind die Kosten einer Gebäudeversicherung nicht mehr umlagefähig, wenn das versicherte Risiko bei Abschluss des Mietvertrages unverändert vorhanden, vom Vermieter aber nicht versichert worden war.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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