19. November 2009, 11:41 Uhr
Ein ungewöhnlicher Betriebskostenumlageschlüssel kann im Sinne des § 315 BGB als "Bestimmung nach billigem Ermessen" angesehen werden, wenn ihn die Mieter über Jahre hinweg widerspruchslos als angemessen hingenommen haben.
Redaktion (allg.)
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