05. November 2009, 16:19 Uhr
Ist eine gemietete Wohnung deutlich kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann die Miete gemindert werden. Dem Vermieter hilft es nicht, wenn er den Vertrag vage hält. Auch bei einer „ca.“-Angabe ist eine Minderung möglich, wenn die Abweichung mehr als zehn Prozent beträgt. Die Relativierung lasse einen gewissen Spielraum, gebe dem Vermieter jedoch keinen Freibrief.
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