Vergleichbarkeit bei Bruttomiete

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Bild: fabstyle/stock.adobe.com
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Wird ein Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete mit einem Mietspiegel begründet, ist Vergleichbarkeit zu erzielen, indem der vom Mieter geschuldete Betriebskostenanteil abgezogen wird.

Redaktion (allg.)

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