Verwalterabberufung

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Der Beschluss der Wohnungseigentümer, mit sofortiger Wirkung einen neuen Verwalter zu bestellen, enthält in der Regel die Abberufung des bisherigen Verwalters. Der Verwalter verliert seine Organstellung mit dem Zugang der Abberufungserklärung. Der neue Verwalter kann von den Eigentümern auch stillschweigend dazu ermächtigt werden, wegen verweigerter Herausgabe der Abrechnungsunterlagen gerichtlich gegen den abberufenen Verwalter vorzugehen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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