30. Oktober 2009, 10:22 Uhr
Soll die Verwaltervergütung erhöht werden, so ist grundsätzlich ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümer sowie der Abschluss eines Änderungsvertrages erforderlich. Eine formularmäßige Vereinbarung, die Gebühren der allgemeinen Verwaltungskostenentwicklung anzupassen, ist ungültig. Das Honorar darf vom Verwalter nicht einfach aus der Instandhaltungsrücklage entnommen werden.
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Artikel Verwaltervergütung
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