23. Oktober 2009, 10:05 Uhr
Beeinträchtigungen durch Vogelkot unterhalb von Schwalbennestern sind in einer ländlichen Umgebung als ortsüblich hinzunehmen. Bei innerstädtischer Lage können derartige Beeinträchtigungen indes eine Minderung des Mietzinses rechtfertigen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Vogelkot – Mangel?










