Vorzeitig kündigen?

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Wird der Mieter, der monatlich 1.500 Mark Miete zahlen muss, berufsunfähig und reduziert sich sein Einkommen erheblich, kann er den Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen - aber nur dann, wenn er einen zumutbaren Nachmieter stellt.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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