09. Dezember 2009, 15:14 Uhr
Wird der Mieter, der monatlich 1.500 Mark Miete zahlen muss, berufsunfähig und reduziert sich sein Einkommen erheblich, kann er den Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen - aber nur dann, wenn er einen zumutbaren Nachmieter stellt.
Redaktion (allg.)
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