Wärmecontracting

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Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
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Bei bestehendem Mietvertrag kann der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters grundsätzlich nur dann zur Wärmelieferung übergehen, wenn er lediglich Positionen der Heizkosten in Rechnung stellt, zu deren Übernahme der Mieter vertraglich verpflichtet ist, insbesondere also ohne Instandhaltungs- und Erneuerungsrücklagen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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