Wohnflächenabweichung

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Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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Weicht die Wohnfläche einer neu errichteten Eigentumswohnung erheblich von der im Kaufvertrag vereinbarten ab (in diesem Fall 53 statt 65 qm), kann der Käufer den Vertrag rückgängig machen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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