Zu schnell unterschrieben

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Unterschreibt der Kunde eines Finanzdienstleisters nach drei Gesprächen, bei denen lediglich der Versicherungsbestand und die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden sollten, ein notarielles Kaufangebot für eine Eigentumswohnung, so kann der Vertrag rückgängig gemacht werden, wenn der Dienstleister hätte erkennen müssen, dass der Preis für den Kunden zu hoch ist und die Wohnung nicht einmal besichtigt wurde.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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