14. Januar 2010, 11:36 Uhr
Ein Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses kann den Garten des Hauses nicht einfach nach eigenem Geschmack umgestalten. Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass Änderungen der Anlage der Zustimmung der Mehrheit bedürfen, muss er den alten Zustand wieder herstellen, wenn er versäumt hat, diese Zustimmung einzuholen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Zustimmung bei Gartenumgestaltung










