04. November 2009, 15:33 Uhr
Die Besteuerung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Zweitwohnung eines Verheirateten verstößt gegen das Grundgesetz. Nach Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts darf die Wohnung jedenfalls dann nicht mit einer Zweitwohnungssteuer belegt werden, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Ansonsten werde dem im Grundgesetz verankerten Institut der Ehe nicht ausreichend Rechnung getragen.
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Artikel Zweitwohnungssteuer
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