Mit Aufzügen barrierefreie Lebensräume schaffen

Der Aufzug bildet den Kern des barrierefreien Gebäudes. Dabei bedeutet Barrierefreiheit mehr als die starre Einhaltung technischer Regelwerke. Es geht um überzeugende Komplettlösungen, die im produktiven Diskussionsprozess des Bauherrn mit dem Architekten, den Fachplanern und Gebäudeausrüstern entstehen.

1105
Hell beleuchtete Kabinen und Vorräume, kabinenhohe Spiegel und richtig platzierte Bedienelemente erleichtern die Nutzung des Aufzugs. FOTO: KONE
Hell beleuchtete Kabinen und Vorräume, kabinenhohe Spiegel und richtig platzierte Bedienelemente erleichtern die Nutzung des Aufzugs. FOTO: KONE

Eine gute Grundlage bietet die Richtlinie 6008 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) über barrierefreie und behindertengerechte Wohnungen. Die Richtlinie fasst zahlreiche Empfehlungen und Informationsschriften der Fachverbände zu einem großen, sehr gut lesbaren Ganzen zusammen und zeigt, wie mittels Elektro-, Kommunikations-, Licht- und Fördertechnik sinnvolle Lösungen aussehen können.

Die VDI 6008 zeigt, was möglich und mit Blick auf die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung notwendig ist. „Spätestens im Jahr 2040 wird jeder 3. Bewohner in Deutschland über 65 Jahre alt sein!“, stellen die Autoren fest.

Mehr Komfort, mehr Wert

Der Aufwand für Investoren ist häufig geringer als gedacht, abgesehen davon, dass barrierefreie Lösungen oft genug den Komfort für Nutzer und Bewohner erhöhen und damit wertsteigernd wirken. Das heißt zunächst: Sollte ein Gebäude nicht schon bei Errichtung mit einem Aufzug ausgestattet sein, ist zumindest die Option offen zu halten, die Anlage bei Bedarf nachrüsten zu können. Die Flächen, die später als Vorräume dienen, sollten entsprechend groß ausgeführt werden, um auch Rollstuhlfahrern genügend Bewegungsfläche zu bieten. Hilfreich können Aussparungen in den Betondecken sein, um den Aufzug später ohne Bohrungen durchs Haus zu führen; die Durchbrüche werden in Leichtbauweise verschlossen.

Wird oft übersehen: Die Helligkeit der Kabine

Sowohl Kabine als auch Vorräume müssen gleichmäßig gut und blendfrei ausgeleuchtet werden. Denn mit dem Älterwerden nimmt die Fähigkeit des Auges ab, sich auf Wechsel in der Helligkeit einzustellen. Dazu kommt die Eintrübung der Linse durch die UV-Strahlung, die letztlich eine Verdopplung der Beleuchtungsstärke für Senioren notwendig macht. Doch auch jüngere Menschen können an Einschränkungen der Sehfähigkeit leiden und sind dankbar, wenn die Beleuchtung stimmt. Die Richtlinie empfiehlt daher mindestens 300 Lux, besser noch 500 Lux, statt der von der DIN EN 18-20 mindestens geforderten 100 Lux im Fahrkorb und 50 Lux vor den Schachttüren.

Schacht- und Kabinentüren sollten verlängerte Öffnungszeiten erhalten

Damit ältere oder schwächere Personen nicht Gefahr laufen, von schließenden Türen erfasst zu werden, sollten die Öffnungszeiten der Kabinentüren verlängert werden. Zwar sorgen Lichtgitter dafür, dass die Türen in diesem Falle sofort wieder aufgehen. Dennoch bleibt ein Restrisiko, dass sich durch Änderungen in der Steuerung des Aufzugs leicht verringern lässt. Und Rollstuhlfahrer empfinden es als angenehm, wenn ihnen die Türen mehr Zeit zum Ein- und Ausfahren lassen. Also einfach mal den Servicetechniker ansprechen. Nicht in der Richtlinie erwähnt, doch ebenfalls eine Überlegung wert, ist eine Vorraumüberwachung: Sie lässt die Aufzugtüren wieder aufgehen, sobald sich Personen nähern.

KONE „Residential Flow“

Wie wäre es, wenn man – die Einkaufstüten in der Hand – die Haustür nicht mehr selbst aufschließen müsste? Wenn die Tür automatisch aufginge, sobald man sich ihr nähert? Wenn gleichzeitig der Aufzug mit geöffneten Türen wartete, um einen – ohne Tastendruck – in die eigene Etage zu fahren?
Das wäre ein großer Schritt hin zu einem barrierefreien Lebensraum, den KONE jetzt mit Einführung von „Residential Flow“ startet: einer Lösung, die Aufzüge und Türen miteinander verbindet und den mechanischen Schlüssel um den digitalen Türöffner, die Smartphone-App, ergänzt.

Autor: Thomas Lipphardt, Manager Technische Regelwerke, KONE GmbH

► Noch kein Abonnent von IVV immobilien vermieten & verwalten? Hier können Sie drei Ausgaben kostenfrei testen!

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Mit Aufzügen barrierefreie Lebensräume schaffen
22.10.2024
Kaldewei-Lösungen für die Wohnungswirtschaft
Ein barrierefreies Bad will gut geplant sein. Besonders in kleinen Badezimmern ist es wichtig, die verfügbaren Flächen optimal zu nutzen.
2.6.2023
Das barrierearme Bad
Die neuen und deutlich verschärften Anforderungen an Neubau und Sanierung sollten nicht zu Lasten der Barrierearmut und der Barrierefreiheit in Wohnungen gehen. Dieser Aspekt sollte daher gleich bei...
22.10.2024
Gesetzliche Forderungen erfüllen ohne Komplettverzicht auf Ferninspektion
Gehörlose Menschen werden durch rein akustische Rauchmelder nicht alarmiert. Daher umfasst der gesetzliche Begriff „Barrierefreiheit“ neben der hindernisfreien Erschließung einer Wohnung auch eine...
1.8.2024
WEG-Recht
Wie oft sind Wohneigentümer schon in Ihre Verwaltung gestolpert und haben einen barrierefreien Zugang zur Wohnanlage gefordert? Im WEG-Recht müssen sich Immobilienverwalter gut auskennen. Gut zu...
26.11.2025
Bodenabläufe FlowPoint Zero und FlowLine Zero
Die Gestaltung barrierefreier Badezimmer lebt von dem Wunsch, praktischen Komfort und edles Design zu einer Wohlfühloase zu vereinen. Kaldewei, Premium-Hersteller für hochwertige Badlösungen, ist...
6.5.2025
Interview Sabine Seitz
Sabine Seitz ist Referentin für neue Wohnformen bei der GAG AG Köln. Seit rund 25 Jahren arbeitet die gelernte Immobilienkauffrau im Unternehmen und verantwortet seit 18 Jahren diesen Bereich. Zu...