Mit "Riester" barrierefrei modernisieren
Im Rahmen der Online-Umfrage wurden 507 Eigenheimbesitzer zwischen 30 und 65 Jahren befragt, die ein grundsätzliches Interesse haben, Barriere-reduzierende Umbaumaßnahmen an ihrer selbst genutzten Immobilie vorzunehmen. Knapp ein Drittel der Befragten plant in den nächsten vier Jahren Maßnahmen für ein weitgehend barrierefreies Wohnen.
Um sein Wohn-Riester-Guthaben für Barriere-reduzierende Maßnahmen verwenden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Baut der Eigentümer seine Immobilie innerhalb von drei Jahren nach dem Bau oder Kauf um, muss er dafür mindestens € 6.000 aus seinem Riester-Vertrag entnehmen. Baut er später um, beträgt die Mindestsumme € 20.000.
Ein Sachverständiger (etwa ein Architekt oder Bauingenieur) muss die Verwendung des Geldes für den Abbau von Barrieren bestätigen – beispielsweise die Beseitigung von Schwellen, den Einbau eines Treppenlifts oder einer bodengleichen Dusche. Außerdem dürfen die Maßnahmen nicht anderweitig gefördert werden, etwa durch die Programme der KfW-Bank











