Neue Pflichten für Energieausweise
Ab diesem Stichtag sind Verkäufer, Vermieter oder Makler verpflichtet, bereits bei der Besichtigung der Immobilie/Wohnung und in Anzeigen detaillierter über den Energieverbrauch zu informieren. Dem Mieter bzw. Käufer muss später dann eine Kopie bzw. das Original ausgehändigt werden.
Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien - sowohl in Zeitungen als auch im Internet - müssen künftig Pflichtangaben aus dem Energieausweis wie z.B. den Energiekennwert enthalten.
Der Bandtacho des Energieausweises illustriert den Energieverbrauch einer Immobilie. Eine von grün nach rot verlaufende Skala liefert Hinweise auf die Energieeffizienz. Grüner Bereich bedeutet energieeffizientes Gebäude, rot deklariert Energieverschwender.
Die Novelle der EnEV 2014 beinhaltet eine neue Ausgestaltung dieses Bandtachos: Gebäude werden künftig nicht mehr nur innerhalb der Farbskala, sondern zusätzlich in Effizienzklassen eingestuft. Die Einstufung erfolgt von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht) und liefert deutlichere Hinweise auf die Energieeffizienz.
Es ist das gleiche Prinzip, das bereits bei Haushaltgeräten zur Anwendung kommt.
Zusätzlich hat der Gesetzgeber den obersten Grenzwert herabgesetzt. Eine Immobilie mit einem Endenergiebedarf von 205 kWh/m²/a wurde bisher gelb eingestuft und liegt im neuen Bandtacho nun im roten Bereich.