Zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Energieausweises waren die später ausgetauschten Heizungsanlagen im Durchschnitt bereits 26,5 Jahre alt, so die Daten des Techem Research Institute on Sustainability (TRIOS).
Trotz des im Jahr 2020 verabschiedeten Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das den Austausch von Gas- und Ölheizungen ab einem Alter von 30 Jahren vorsieht, waren viele der getauschten Wärmeerzeugungsanlagen älter als erlaubt. Diese Erkenntnis folgt aus dem festgestellten mittleren Alter bei der Erstausstellung des Energieausweises: Unter der Annahme einer gleichmäßigen Erneuerungsrate waren die erneuerten Heizkessel im Schnitt 31,5 Jahre alt.
>> IVV-Artikel: Heizungsgesetz vom Bundestag verabschiedet. Gilt jetzt ein Zwang zum schnellen Austausch von Öl- und Gasheizungen?
Das novellierte Gebäudeenergiegesetz zielt darauf ab, alte und ineffiziente Heizungen zu ersetzen und bei Neuanlagen auf erneuerbare Energieträger zu setzen. Durch den künftig höheren Anteil erneuerbarer Energien kommen wir dem Ziel eines dekarbonisierten Gebäudebestands deutlich näher. Doch nicht nur der Austausch älterer Wärmeerzeuger sollte im Fokus stehen, sondern auch die Betriebsführung der neu errichteten Heizungsanlagen, sagt Dr. Arne Kähler, Head of TRIOS.
Dem Monitoring und der optimierten Betriebsführung eine Schlüsselrolle zu. Aber wie komplex ist das? Nur jede fünfte Heizung in Deutschland ist optimal eingestellt, viele laufen sogar im Sommer im Dauerbetrieb. Dabei lassen sich Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Kosten durch den intelligenten Einsatz digitaler Lösungen deutlich senken. So etwa mit dem Digitalen Heizungskeller von Techem, welcher auf Monitoring und auf KI-gestützte Erkennung ineffizienter Betriebsweise setzt. Bei konsequenter Anwendung und optimierter Betriebsführung lassen sich damit durchschnittlich 15 Prozent Endenergie und deren Kosten einsparen und somit CO2-Emissionen vermeiden.
Quelle: Techem
Fragen zum neuen Heizungsgesetz beantwortet der IVV-Workshop
Speziell für Immobilienverwalter / WEG-Verwalter hat die Fachzeitschrift IVV immobilien vermieten & verwalten einen Workshop ins Programm genommen:
Das neue Heizungsgesetz und die Auswirkungen des GEG auf das WEG (Wohneigentumsgesetz)
Was ist jetzt zu tun: alte Heizung rausschmeissen oder abwarten? Was kommt auf WEG-Verwalter zu? Muss die außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden?
Informieren Sie sich allumfassend in einem zweistündigen Workshop. Die Referentin ist WEG-Rechtsexpertin und klärt über die Pflichten für Verwaltungen und Eigentümer auf. Teilnehmende nehmen mit Webcam und Mikrofon an der Sitzung teil, können ihre Fragen im Chat stellen und ihr individuelles Anliegen schildern.
Hier gibt es weitere Infos zum Workshop. Verschaffen Sie sich einen Überblick, was Sie in 2024 erwartet.