Heizen mit Holz

Ende 2024 läuft Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen ab

Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Die Maßnahme steht nicht im Zusammenhang mit dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), sondern wird bereits seit dem Jahr 2013 stufenweise durchgeführt. Rein rechnerisch betrifft die aktuelle Frist rund 4 Mio. Geräte.

Ob alte Feuerstätten in Gebäuden noch betrieben werden dürfen, kontrolliert nach Ablauf der Frist der zuständige Schornsteinfeger. BILD: Adobestock/ JFsPic
Ob alte Feuerstätten in Gebäuden noch betrieben werden dürfen, kontrolliert nach Ablauf der Frist der zuständige Schornsteinfeger. BILD: Adobestock/ JFsPic

Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 bis 21. März 2010.

Etwa die Hälfte der Geräte sind von der Sanierungspflicht ausgenommen, da sie der ersten Stufe der Verordnung bereits entsprechen und dadurch Bestandsschutz genießen. Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. rät rechtzeitig den Austausch oder die Nachrüstung in die Wege zu leiten, da der Stichtag mitten im Winter 2024 liegt und es aufgrund der hohen Nachfrage sowie den internationalen Problemen in den Lieferketten zu Engpässen kommen kann.

Nachrüstung jetzt in die Wege leiten

Bei Unsicherheiten, ob der eigene Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletofen die geforderten Emissionsgrenzwerte erfüllt, hilft ein Blick in die Datenbank des HKI. Unter www.cert.hki-online.de sind mehr als 7.000 Geräte nach Hersteller und mit allen wesentlichen Eigenschaften aufgelistet. Selbstverständlich kann auch der Schornsteinfeger zu Rate gezogen werden. Übrigens:

Umsetzung wird kontrolliert

Nach Ablauf der Frist kontrolliert der Schornsteinfeger die Umsetzung und ist verpflichtet, bei einem Verstoß den Ofen stillzulegen und die zuständige Behörde zu informieren. Gleiches gilt zudem für alle Feuerstätten mit einem Baujahr zwischen 1985 bis 1994, deren Stichtag bereits am 31. Dezember 2020 war. Haushalte, die bis jetzt noch nicht ausgetauscht oder nachgerüstet haben, sollten nun zügig handeln. Sonst steht ihr Ofen vor dem Aus. Zudem können die Behörden ein Bußgeld verhängen.

Modernisierung von Holzfeuerstätten

Viele der neuen Holzfeuerstätten lassen sich mit elektronischen Steuerungssystemen kombinieren. Diese übernehmen automatisch die optimale Abstimmung von Luftzufuhr, Brennstoffmenge und Feuerraumtemperatur. Sie signalisieren, wann Holz nachgelegt werden sollte und informieren über viele weitere Prozesse rund um den Abbrand.

Quelle: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.

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