Kritiker warnen vor Verzögerung der Wärmewende
Nach Ansicht des Bundesbau- und des Klimaschutzministeriums schaffe das Gesetz eine wesentliche Grundlage für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland, die dazu beitrage die Klimaziele im Jahr 2045 einzuhalten. Das Wärmeplanungsgesetz sieht dazu eine Verpflichtung der Länder vor, Wärmeplanungen durchzuführen. Die Länder können diese Aufgabe auf die Kommunen übertragen. Kernstück der Wärmeplanung sei die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten.
Das Wärmeplanungsgesetz soll gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Neben der Wärmeplanung legt das Gesetz Anforderungen an den Einsatz von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen fest. Bis zum Jahr 2030 müssen Wärmenetze zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu einem Anteil von 80 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Neue Wärmenetze müssen bereits ab dem März 2025 einen Anteil von 65 Prozent aufweisen.
- Kern des Wärmeplanungsgesetzes ist die Verpflichtung der Länder, dafür zu sorgen, dass Kommunen Wärmepläne erstellen: bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern.
- Die Wärmeplanung ist technologieoffen. Die Akteure vor Ort ermitteln und entscheiden über die wirtschaftlichste und effizienteste Wärmeversorgungsart. Dies kann eine leitungsgebundene Versorgung mittels Wärmenetz oder mit klimaneutralen Gasen oder eine dezentrale Wärmeversorgung, beispielsweise mittels Wärmepumpe, sein.
- Das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz sind aufeinander abgestimmt. Dazu zählt auch die Möglichkeit, die 65 Prozent-Vorgabe für Bestandsgebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes in zeitlicher Hinsicht vorzuziehen, wenn die zuständige Stelle dies entscheidet.
ZIA und Haus & Grund besorgt wegen eines möglichen Anschlusszwangs
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) nennt das Gesetz einen „wichtigen Baustein für das Gelingen der Wärmewende“. Gleichzeitig sieht der ZIA weiterhin die Gefahr eines Anschluss- und Benutzungszwangs. Planungssicherheit für Immobilieneigentümer müsse oberste Priorität genießen. Investieren Immobilienunternehmen beispielsweise in eine Wärmepumpe, bevor Klarheit darüber herrscht, ob an seinem Standort künftig Fernwärme verfügbar sein wird, „dann brauchen die klimafreundlichen Anlagen Bestandsschutz“. Ferner mahnt der ZIA vor überhöhte Preisen durch Fernwärme-Anbieter, die ihre Monopolstellung ausnutzen könnten.
Der Eigentümerverband Haus & Grund ist an diesem Punkt in seiner Kritik am jetzt verabschiedeten Wärmeplanungsgesetz noch deutlicher. Das Gesetz sehe nicht vor, dass in geplanten Netzausbaugebieten auch tatsächlich Wärmenetze gebaut werden. Der im Raum stehende Förderausschluss für dezentrale Heizungen würde dazu führen, dass der Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen in den betreffenden Gebieten für viele private Eigentümer zu teuer würde. „Das wäre ein faktischer Anschluss- und Benutzungszwang, den es nicht geben darf. Ein Wärmenetz muss durch Preis und Leistung überzeugen und nicht, weil dezentrale Heizungen von der Förderung ausgeschlossen werden“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Heizungsindustrie befürchtet Investitionszurückhaltung
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie begrüßt das Gesetz grundsätzlich, sorgt sich aber um den Absatz von dezentralen Heizungssystemen. Der Verband sieht die Gefahr, dass die kommunale Wärmeplanung das Modernisierungstempo weiter ausbremsen könnte. Das Durchschnittsalter der Heizungen in Deutschland liege bei über 17 Jahren. Deswegen dürfe das Gesetz nicht dazu führen, dass das Modernisierungstempo noch weiter abnimmt, weil in der Zukunft der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein könnte. Hinzu komme, dass zwischen der Wärmeplanung und dem Bau eines Wärmenetzes Jahre vergehen können. Diese Verzögerung gehe zu Lasten der Wärmewende.