Neue Zähler dem Eichamt melden

Um den Verbrauch der Heizkosten und des Wasserverbrauchs des Mieters zu bestimmen, befinden sich in einer Wohnung Messgeräte (z.B. Wasser- oder Wärmemengenzähler). Neue oder erneuerte Messgeräte muss der Vermieter spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme der zuständigen Eichbehörde melden.

FOTO: PIXELIO/KNIPSELINE
FOTO: PIXELIO/KNIPSELINE

Wenn der Vermieter einen Messdienstleister mit der Erfassung des Verbrauchs beauftragt hat, muss der Vermieter der Anzeigenpflicht nicht mehr nachkommen. Auf diese Änderung des Mess- und Eichgesetzes weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin. Das Mess- und Eichgesetz wurde in dieser Hinscht vor Kurzem geändert. Die Änderung trat am 19. April 2016 in Kraft.

Wenn der Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachgekommen wird, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.  Die Anzeige neuer oder erneuerter Messgeräte kann über die zentrale Meldeplattform des Eichamts erfolgen. Bei der Meldung sind die Geräteart (z.B. Wasser- oder Wärmemengenzähler), der Hersteller, die Typbezeichnung, das Jahr der Kennzeichnung des Messgerätes und die Anschrift des Verwenders anzugeben.

Quelle: Haus & Grund Bayern

Das Mess- und Eichgesetz - MessEG im Internet

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Wenn ein neues Mitglied für Ihren Verein eine Anfrage auf Aufnahme stellt, erfassen Sie Daten von diesem Interessenten. Über...
Printer Friendly, PDF & Email
30.11.2021
Heizkostenverordnung seit Jahresende 2021 in Kraft
Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) kann nach dem Beschluss des Bundeskabinetts jetzt in Kraft treten. Sie muss nur noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Damit steht fest: Gebäudenutzer...
30.11.2022
Auswirkung der neuen Heizkostenverordnung
Ab 1. Dezember 2022 dürfen nur noch fernauslesbare Messgeräte eingebaut werden, die mit einer zentralen Kommunikationseinheit im Gebäude (Smart Meter Gateway) verbunden werden können. Was bedeutet das...
9.12.2021
Mit der Verabschiedung der novellierten Heizkostenverordnung besteht ab dem 01.01.2022 die Pflicht, allen Mietern in Liegenschaften mit fernauslesbaren Funkmessgeräten monatliche...
5.11.2021
Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu
Verspätet, aber nicht zu spät haben am 5. November 2021 die Vertreter der Länder im Bundesrat die „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ beschlossen. Die novellierte...
6.1.2022
Heizen im Mehrfamilienhaus
Für Mieter in Mehrfamilienhäusern stehen 2022 einige Änderungen an: Gebäude und Verbrauchskommunikation werden digitalisiert. Verantwortlich für die Umsetzung ist aber zunächst der Vermieter. Der...
25.1.2022
„Ein blödsinniges Gesetz“
Die neue Heizkostenverordnung verursacht für Mieter zusätzliche Bürokratiekosten von bis zu 90 Euro im Jahr, kritisiert Andreas Breitner, Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)...