Aerosole und Viren

Ausstattung von Klassenräumen, Kitas, Arztpraxen mit Lüftungsgeräten

In geschlossenen Räumen ist die Corona-Ansteckungsgefahr besonders hoch, denn der Anteil potenziell virushaltiger Aerosole nimmt zu – insbesondere Klassenzimmer sind betroffen. Ein regelmäßiger Luftwechsel tut not. Kommunen, Vermieter und Verwalter sollten auf kontrollierte Lüftungsanlagen setzen. Diese sorgen nicht nur für einen regelmäßigen Luftaustausch, sie senken auch Heizkosten durch Wärmerückgewinnung und werden unter entsprechenden Voraussetzungen mit 55 Prozent der Investitionssumme gefördert.

Jeder der mit anderen Menschen in geschlossenen Räumen sitzt, ist gefährdet. Virushaltige Aerosole breiten sich aus und sollten durch regelmäßiges Lüften entfernt werden. FOTO: ADOBESTOCK/ Robert Kneschke
Jeder der mit anderen Menschen in geschlossenen Räumen sitzt, ist gefährdet. Virushaltige Aerosole breiten sich aus und sollten durch regelmäßiges Lüften entfernt werden. FOTO: ADOBESTOCK/ Robert Kneschke

Um den notwendigen Luftwechsel sicherzustellen, empfiehlt die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt bei Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten, auch während des Unterrichts zu lüften. Im Winter ist das kaum praktikabel. Häufig diskutierte Luftreiniger sind kein Ersatz für die Versorgung eines Klassenraums mit frischer Außenluft. Lüftungsanlagen verbessern dagegen weiterhin die Raumluftqualität.

Investition in Lüftungsanlagen (statt in mobile Geräte)

Hochwertige Lüftungsanlagen ermöglichen einen bis zu vierfachen Luftwechsel pro Stunde. Ein VRL-C ein Lüftungsgerät der Firma Stiebl Eltron etwa, ist in den Klassenräumen der Johann-Pachelbel-Schule in Nürnberg eingebaut. Für die 110 Klassenräume hat man sich für die dezentrale Lösung entschieden, mit denen die raumweise Belüftung realisiert werden kann. Über die Vernetzung können auch alle 110 Geräte gleichzeitig für das Wochenende programmiert oder kollektiv in die Ferien geschickt werden.

„Die Konzentration an potenziell virushaltigen Aerosolen und damit das Ansteckungsrisiko wird mit diesen Lüftungssystemen deutlich verringert. Technisch ist es heute einfach möglich, größere Räume in Schulen, Kindergärten oder Geschäften nachträglich mit einer solchen Lüftungsanlage auszurüsten. Durch die integrierte Wärmerückgewinnung der Lüftungsgeräte ist keine Anpassung der Heizung der Räume erforderlich; die Räume werden wie gewohnt weiterhin warm", sagt Dr. Kai Schiefelbein, Geschäftsführer Stiebel Eltron.

Förderung: Kommunalrichtlinie „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld“

Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Kommunalrichtlinie (KRL) am 01. August 2020 liegt die Förderquote für kontrollierte Lüftungsgeräte wie dem VRL-C inzwischen bei 55 Prozent. Dabei müssen Anträge zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt werden.

„Rechnet man die Kosten der Anwendung von Luftreinigern und zusätzlicher Fensterlüftung mit dem einhergehenden Heizwärmeverlust gegen die Investitionskosten einer kontrollierten Lüftungsanlage, amortisiert sich zweiteres sogar“, erklärt Schiefelbein.

Das Lüftungsgerät VRL-C von Stiebel Eltron gibt es in verschiedenen Größen und Ausstattungen. Mehr Infos erhalten Interessierte unter www.stiebel-eltron.de/schullueftung

 

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