Entwurf der Prüfungsverordnung veröffentlicht

Ende 2022 können Eigentümer einen zertifizierten Verwalter bestellen

Das WeMOG gibt Wohnungseigentümern das Recht auf einen zertifizierten Verwalter. Jetzt liegt eine Prüfungsverordnung über den Sachkundenachweis im Entwurf vor. Das zuständige Bundesjustizministerium schätzt, dass 28.500 Beschäftigte in Immobilienverwaltungen sich beruflich qualifizieren müssen.

 

Müssen demnächst Tausende Beschäftigte aus Hausverwaltungen zur Schulung? Foto: Fotolia/Coloures-pic
Müssen demnächst Tausende Beschäftigte aus Hausverwaltungen zur Schulung? Foto: Fotolia/Coloures-pic

Mit der großen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die seit 1. Dezember 2020 in Kraft ist, wollte der Gesetzgeber unter anderem die Verbraucherrechte der Eigentümer stärken. Sofern die von Ihnen beauftragten Verwalter berufliche Quereinsteiger sind, können Sie ab Dezember 2021 verlangen, eine Sachkundeprüfung zu absolvieren. Um eine einheitliche Qualität der Zertifizierung sicherzustellen, ist eine bundeseinheitliche Regelung des Prüfungsverfahrens und der Prüfungsgegenstände erforderlich. Dafür soll der im Juni vorgelegte Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums sorgen, der der IVV-Redaktion vorliegt.

Wer darf die Prüfung abnehmen?

Zuständig für die Prüfungen sind danach die Industrie- und Handelskammern. Sie können diesen Dienst anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Mehrere IHKs können sich zusammentun und einen gemeinsamen Prüfungsausschuss einrichten.

Wie umfangreich ist die Prüfung?

Die Prüfung setzt sich aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil zusammen. Die schriftliche Prüfung soll mindestens 90 Minuten dauern, die mündliche Prüfung mindestens 15 Minuten. Die Abschlussprüfung darf beliebig oft wiederholt werden.

Wer ist vom Sachkundenachweis ausgenommen?

Verwalter, die eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann oder zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt besitzen, haben keinerlei Verpflichtung zur Nachschulung. Das gilt auch für Immobilienverwalter und Verwalterinnen mit der Befähigung zum Richteramt.

Von allen anderen können Kunden die Zertifizierung verlangen. Daraus ergibt sich ein erheblicher Schulungsaufwand, denn in die Pflicht genommen wird damit nicht nur die Geschäftsleitung, sondern alle Beschäftigten, „die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind“, wie es im Verordnungsentwurf heißt.

Wie viele Beschäftigte aus Hausverwaltungen könnten betroffen sein?

Das Justizministerium stützt sich auf Erhebungen des Statistischen Bundesamts. Danach gab es 2017 in Deutschland insgesamt 112.447 Personen, die Wohnimmobilien für Dritte verwalten. Etwa die Hälfte dieser Personen, also rund 56.000 Personen, hätten mit der Verwaltung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz zu tun, während die andere Hälfte Mietwohnungen verwalte. Unmittelbar mit Aufgaben der Immobilienverwaltung betraut seien rund 60 Prozent also rund 33.600 Personen. Weiterhin werde geschätzt, dass hiervon rund 15 Prozent von der Prüfung befreit sind. Damit hätten rund 28.500 Personen eine Prüfung abzulegen. Es sei von einem jährlichen Zuwachs der Personen, die als Verwalterin oder Verwalter tätig sind und deshalb eine Prüfung und Zertifizierung abzulegen haben, von rund 2,3 Prozent auszugehen.

Die Kosten pro Prüfung und Zertifizierung durch eine IHK schätzt das Bundesjustizministerium in Anlehnung an vergleichbare Sachkundenachweise für Versicherungsmakler auf durchschnittlich 400 Euro.

Welcher Prüfungsstoff ist zu lernen?

Der Gesetzgeber will erreichen, dass zertifizierte Beschäftigte in Immobilienverwaltungen über die „notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

In der Anlage 1 zur Verordnung sind die zahlreichen Prüfungsgegenstände aufgelistet. Es handelt sich dabei um die gleichen Themen, wie sie schon seit 2018 in der Makler- und Bauträgerverordnung nach Gewerberecht festgelegt sind. Die Pflicht zur Absolvierung von 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren gilt übrigens unverändert und zusätzlich zum „großen“ Zertifikat weiter.

Auf Anfrage der IVV-Redaktion im Justizministerium zum weiteren Vorgehen heißt es schriftlich: „Ob und inwieweit sich der Entwurf im weiteren Verlauf des Rechtsetzungsverfahrens noch ändern wird, können wir derzeit nicht einschätzen. Es wird angestrebt, die Verordnung noch in diesem Jahr zu verkünden."  (Red.)

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Die Lerninhalte orientieren sich an der Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz vom 02.12.2021 sowie am Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Die Weiterbildung umfasst folgende Sachgebiete: Grundlagen der Immobilienwirtschaft, Rechtliche -, Kaufmännische - und Technische Grundlagen.

Unsere Inhalte stehen Ihnen jederzeit auf unserer E-Learning Plattform zur Verfügung. Sie bestimmen, wann und wo Sie lernen.

Bereiten Sie sich auf die IHK-Prüfung zum Zertifizierten Verwalter vor

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