Mieter gelten als hochbelastet in Corona-Krise
Bisher sieht die Regelung vor, dass die Kosten zu 100 Prozent auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können. Damit würden zum einen einkommensschwache Haushalte noch stärker belastet. Zum anderen kann das klimapolitisch sinnvolle Instrument der CO2-Bepreisung seine Wirkung nicht entfalten. Denn es setzt nicht da an, wo die Entscheidungen für oder gegen eine klimafreundliche Heiztechnologie gefällt werden - und zwar bei den Vermietern.
Bislang liegt lediglich ein Vorschlag vor, der eine 50:50-Aufteilung zwischen Vermietern und Mietern vorsieht. Eine Änderung der Umlagefähigkeit ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung umsetzbar und sollte umgehend vorgenommen werden.
Die Verbände rufen die Bundesregierung dazu auf, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie jegliche Kostensteigerung für einkommensschwache Mieterhaushalte zu vermeiden und die Mieterinnen und Mieter vollständig von der CO2-Bepreisung zu entlasten.
Hintergrund Klimaschutzprogramm 2030
Um soziale Härten durch steigende Heizkosten im Rahmen der CO2-Bepreisung zu vermeiden, hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt, Änderungen im Mietrecht zu prüfen. Diese sehen eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung auf Mieterinnen und Mieter vor, die gleichzeitig Anreize bei Vermieterinnen und Vermietern setzt, in klimaschonende Heizungssysteme bzw. energetische Sanierungen zu investieren.
Berechnungen durch CO2-online bezüglich des Heizspiegels zeigen, dass ab 2021 für eine durchschnittliche Wohnung mit Mehrkosten von 25 bis 125 Euro pro Jahr zu rechnen ist. Schon jetzt sind die Heizkosten in einem energetisch schlechteren Haus im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie in einem sanierten Haus. Die CO2-Bepreisung vergrößert diese Schere deutlich auf Kosten derjenigen Mieterinnen und Mieter, die sich keine Wohnung in einem ökologischen Haus mit klimafreundlicher Heizanlage leisten können.
Die geplanten Rückerstattungsmechanismen adressieren diese Gruppe nur ungenügend, da zum Beispiel nicht per se alle Mieter und Mieterinnen in energetisch schlechten Gebäuden von einer gestiegenen Pendlerpauschale profitieren oder Wohngeld mit CO2-Zuschuss beziehen. Die geplante Begrenzung der EEG-Umlage reicht nicht aus, um die gestiegenen Heizkosten abzufedern.
"Klimaschutz trifft Mieterschutz - Wege zu einer sozialverträglichen Gebäudesanierung"
DMB und DUH führen gemeinsam das vom Bundesumweltministerium in der Klimaschutzinitiative geförderte Projekt "Klimaschutz trifft Mieterschutz - Wege zu einer sozialverträglichen Gebäudesanierung" durch. Damit wollen DUH und DMB aufzeigen, unter welchen Bedingungen sozialverträgliche Gebäudesanierungen in der Breite umsetzbar sind. Ziel ist es, die Öffentlichkeit und insbesondere Vermieter und Vermieterinnen, Politik und Journalisten und Journalistinnen dafür zu sensibilisieren, dass Klimaschutz und soziale Fragen zusammen adressiert werden müssen.
Link: 10-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträgliche Gestaltung der energetischen Sanierung und mehr Klimaschutz in Gebäuden.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH)