„Unternehmen und Arbeitsplätze gehen kaputt“
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen blickt besorgt auf die aktuellen Zahlen des ifo-Instituts zu Stornierungen beim Wohnungsbau. Im Oktober meldeten 22,2 Prozent der Unternehmen gestrichene Projekte, im Vormonat waren es 21,4 Prozent. Bereits 48,7 Prozent der Betriebe berichteten über Auftragsmangel, nach 46,6 Prozent im September. „Die Hälfte aller Wohnungsbauunternehmen meldet einen Notstand, der Mangel an Aufträgen bedroht ihre wirtschaftliche Existenz und die ihrer Angestellten“, erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.
„Geplante Zinsschranke für Baudarlehen befeuert Insolvenzen“
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) spricht von über 130 insolventen Projekten im Bereich Wohnen. Davon seien umgerechnet 20.000 Wohnungen mit 70 Quadratmetern, also Platz für 30.000 bis 50.000 Personen, betroffen. Angesichts der dramatischen Wohnungsnot hält es der ZIA für „völlig unverständlich“, dass die Bundesregierung Einschränkungen bei der so genannten Zinsschranke plane. Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des Ausschusses Steuerrecht beim ZIA, kritisierte daher in der jüngsten Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages die geplante Änderung, die das Wachstumschancengesetz vorsieht. Demnach sollen Möglichkeiten, Zinsen von Bankdarlehen steuerlich geltend zu machen, begrenzt werden. „Der Zinsschranke kommt insbesondere für die Immobilienbranche eine krisenverschärfende Wirkung zu. Schlimmstenfalls werden Unternehmen durch die Verschärfungen selbst dann Steuern zahlen müssen, wenn sie sich in einer wirtschaftlichen Verlustsituation befinden, weil sie Zinsen steuerlich nicht geltend machen können“, erläutert Volckens. Die Wirkungen seien „sowohl aus wohnungspolitischer als auch volkswirtschaftlicher Sicht verheerend“, so der ZIA-Experte im Vorfeld der Anhörung. „Investitionen in Wohnungsbau werden ausbleiben, Insolvenzen bei Projektentwicklern noch befeuert.“
Bund und Länder versprechen schnelleres Planen und Bauen
Angesichts des Einbruchs des Wohnungsbaus haben sich Bund und Länder auf einer Konferenz im Kanzleramt auf einen „Pakt für schnelleres Planen und Bauen“ geeinigt. Darin versprechen die Bundesländer, ihre rechtlichen Vorgaben vereinfachen und vereinheitlichen zu wollen. Bislang müssen Bauunternehmen in jedem Bundesland separate Baupläne vorlegen, weil es zum Beispiel besondere Vorgaben für die Höhe von Geländern gab. Bundesbauministerin Klara Geywitz sagte nach der Konferenz im Kanzleramt: „Künftig kann durch einheitliche Vorgaben deutschlandweit schneller geplant und gebaut werden, und dies auch in serieller und modularer Produktion.“ Brachliegende Flächen in Städten können nach Angaben der Ministerin rascher genutzt und Baulücken schneller geschlossen werden, weil das Bauen in die Höhe und die Schaffung von Wohnungen unter Dächern erleichtert werde. Für eine bestimmte Zeit könne mit Einverständnis der Gemeinde vor Ort auf einen Bebauungsplan verzichtet werden, so Bauministerin Geywitz.
Lob und Zweifel beim GdW
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW kommentiert den Pakt mit den Worten: „Die für eine Beschleunigung des Wohnungsbaus angedachten Punkte sind alle extrem sinnvoll. Weniger Planungs- und Genehmigungszeit bedeutet auch: weniger Kosten und damit geringere Mieten“, erinnert allerdings daran, dass jetzt 16 Länderparlamente den Willen der Ministerpräsidenten umsetzen müssten. Die Verabredungen des Paktes dürften nicht wieder zerredet werden, so die Mahnung des GdW. (Red.)