Platz für barrierefreie Bäder ist in der kleinsten Hütte

Nur 5 % der Wohnungen in Deutschland sind barrierefrei bzw. barrierearm (Kuratorium Deutsche Altenhilfe KDA). Doch die meisten Menschen möchten auch im Alter in ihrer Wohnung bleiben. Im Neubau ist es relativ leicht möglich, die Anforderungen der DIN 18040 T 2 für Barrierefreiheit im Wohnungsbau umzusetzen. Hier erfahren Sie mehr zur Umsetzung im Bestand, zu Fördermöglichkeiten. Zudem geben wir Beispiele für gelungene Badmodernisierungen.

FOTO: SABINE REBE
FOTO: SABINE REBE

Im Jahr 2035 wird rund ein Drittel der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein (Statistisches Bundesamt). Aber auch junge Menschen profitieren von mehr Platz im Bad und generell von mehr Komfort. Egal, ob sie im Eigenheim oder in einer Mietwohnung leben.

Im Neubau ist es relativ leicht möglich, die Anforderungen der DIN 18040 T 2 für Barrierefreiheit im Wohnungsbau umzusetzen. Die Bauordnungen mehrerer Bundesländer schreiben außerdem vor, dass in einem neuen Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten eine komplette Etage barrierefrei gestaltet werden muss. Für die Umsetzung sorgen Architekten und Bauträger mit entsprechendem Fachwissen.

Im Bestand ist die Umsetzung knifflig
Wer eine Gebäudebesichtigung mit offenen Augen durchführt, wird leicht die „Ecken und Kanten“ erkennen, die abgeschliffen werden müssen:

Ist die Wohnung schwellenfrei, oder sind wenigstens keine Schwellen über 2 cm Höhe vorhanden?

Sind die Türen 80 cm breit und die Bewegungsflächen im Bad 1,20 m x 1,20 m bzw. mindestens so groß, dass man sich mit einem Rollstuhl dort bewegen kann? (Die Anforderungen für einen elektrischen Rollstuhl sind noch höher.)

Öffnet die Badezimmertür in den Flur hinein, sodass ein ohnmächtig am Boden liegender Bewohner nicht mit seinem Körper den Eingang ins Bad versperrt?

Und ist neben dem WC mindestens 90 cm Platz, damit man es auch mit einem Rollstuhl anfahren kann?

Im Bestand gilt es oftmals Kompromisse zu finden und den Spagat zwischen Anforderungen laut DIN und technischen und finanziellen Möglichkeiten zu bewältigen. Erfahrungsgemäß entstehen die größten Probleme in den Bädern, insbesondere durch die Einstiegshöhen der Wannen oder zu hohe Duschtassen.

Strategien und Unterstützung
Wohnungsunternehmen können sich überlegen, ob sie beispielsweise Bäder strangweise sanieren (in Hochhäusern) oder freiwerdende Erdgeschosswohnungen barrierefrei umbauen. Viele Unternehmen bieten individuelle Wohnberatungen für ihre Mieter und Anpassungen der Wohnungen. Auch gehören Kooperationen mit sozialen Trägern oder Hilfsangebote durch Servicepunkte oder andere Einrichtungen zum Angebotsspektrum vieler Unternehmen dazu, um die angestammten Mieter zu halten und neue zu werben.

Kostenfreie Beratung zur Barrierefreiheit
Einige Architekten sind auf „barrierefreie Planung“ spezialisiert. Beispielsweise bietet die Niedersächsische Architektenkammer kostenfreie Beratung zur Barrierefreiheit an und die Architektenkammer Berlin hat einen Arbeitskreis Universal Design, der sich mit dem Thema Barrierefreiheit und Demografie beschäftigt. Zu Fragen der Wohnungsanpassung berät außerdem die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung BAG. Auf den entsprechenden Websites sind Ansprechpartner zu finden.

Förderkredite und Zuschüsse
Neubauten und Umbaumaßnahmen mit dem Ziel „Barrierefreiheit“ werden beispielsweise von der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert, und zwar unabhängig vom Alter der Mieter oder selbstnutzenden Eigentümer. Im Rahmen des Programms 159: Altersgerecht Umbauen finanziert die KfW unter anderem Umbauten von Sanitärräumen. Der maximale Kredit beträgt 50.000 € pro Wohnung; je nach Laufzeit und Zinsbindung liegt der Zinssatz zwischen 0,75 und 1,4 % (Stand: 20. November 2015; Martin Hillmann, IBB Investitionsbank Berlin). Neben Krediten gewährt die KfW zusätzlich für Einzelmaßnahmen Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Summe, pro Woh­nung maximal 5.000 €. Das entsprechende Förderprogramm heißt „Altersgerecht Umbauen Zuschuss (455)“.

Konkret fördert die KfW beim Umbau des Bades:

  • Änderung der Raumaufteilung
  • Schaffung ausreichender Bewegungsfläche rund um Sanitärobjekte
  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs (Beispiel: nach außen öffnende Tür oder Schiebetür)
  • Schaffung bodengleicher Duschplätze
  • Modernisierung von Sanitärobjekten (Beispiele: Waschbecken, die genug Beinfreiheit bieten und höhenverstellbar sind; Badewannen mit niedriger Einstiegshöhe oder Liftsystem; WCs, die in der Sitzhöhe dem Nutzerbedarf angepasst oder in der Höhe flexibel verstellbar sind).

Besteht bei Mietern oder selbstnutzenden Eigentümer eine Pflegestufe, so kann bei der Pflegekasse mittlerweile ein Umbauzuschuss von bis zu 4.000 € beantragt werden (www.nullbarriere.de/pflegekasse-zuschuss.htm).

Bestimmte Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen und manche Wohnungsunternehmen bieten Wohnberatung für ihre Mieter an und beteiligen sich an den Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen. In jedem Fall sollte vorher Kontakt zu den jeweiligen Stellen aufgenommen werden. Nachträglich werden keine Kosten übernommen.

Autorin: Sabine Rebe,Dipl.-Ing. Architektin und Designerin, Büro Wohnplan

Weitere Informationen
In den Nachrichten, Fachartikeln und Mietrechtsurteilen auf dieser Themenseite erfahren Sie mehr zu DIN-Normen und Fördermöglichkeiten. Praktische Tipps und Adressen in den jeweiligen Artikeln runden unser Angebot ab.  

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Im angehängten PDF zeigen wir Ihnen anhand zahlreicher Fotos Beispiele struktureller und individueller Badanpassungen. (Kostenfreier Download)

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