Rechtsgutachten des BFW: Berliner Mietendeckel wäre verfassungswidrig
Demnach fehlt dem Berliner Gesetzgeber allein schon die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, heißt es in dem Gutachten. Denn der Bund habe von seiner Gesetzgebungskompetenz bereits erschöpfend Gebrauch gemacht und das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Berlin ist nicht zuständig. Daher ist die Einführung eines Mietendeckels durch das Land Berlin schon formell verfassungswidrig, so das Gutachten.
Die Kappung der Mieten stellt laut Rechtsgutachten auch eine unverhältnismäßige Beschränkung von Grundrechten, insbesondere eine Verletzung der Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz dar. „Ein Mietendeckel würde unter mehreren Gesichtspunkten gegen das Grundgesetz verstoßen, zumal er massiv in das Eigentumsrecht eingreift“, sagt Geschäftsführerin Susanne Klabe. Der BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg plant daher bereits, seine Mitgliedsunternehmen bei etwaigen rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Berliner Mietendeckel zu unterstützen.
Der BFW Berlin/Brandenburg wirkt als starker Interessenverband in der Region mit der kraftvollen Stimme der privaten Immobilienunternehmen.
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